Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen (insbesondere Foodtruck-Catering und Event-Pakete) zwischen Farmer's Grill und dem Auftraggeber.

1.2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1. Die Angebote des Anbieters (auf der Website, in Broschüren oder individuell erstellt) sind freibleibend und unverbindlich.

2.2. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot annimmt und der Anbieter diesen Auftrag schriftlich (E-Mail ausreichend) bestätigt oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung beginnt.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Alle in den Angeboten genannten Preise verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2. Der Anbieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder ab einem bestimmten Auftragswert eine angemessene Vorauszahlung (z. B. 50 % der veranschlagten Auftragssumme) in Rechnung zu stellen. Diese ist spätestens 14 Tage vor dem Event fällig.

3.3. Die Abschlussrechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

4. Teilnehmerzahl und Leistungsanpassungen

4.1. Der Auftraggeber hat dem Anbieter die endgültige und verbindliche Gästezahl spätestens 7 Werktage vor der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen.

4.2. Diese gemeldete Zahl dient als Mindestgrundlage für die Rechnungsstellung. Erscheinen weniger Gäste als gemeldet, wird die gemeldete Anzahl abgerechnet.

4.3. Erscheinen mehr Gäste als gemeldet, wird die tatsächliche Anzahl der ausgegebenen Portionen/Gäste abgerechnet. Der Anbieter garantiert bei einer Überschreitung der Gästezahl von mehr als 10 % nicht für eine ausreichende Speisenmenge.

4.4. Der Anbieter behält sich vor, saisonale oder kurzfristig nicht lieferbare Zutaten durch qualitativ gleichwertige Alternativen zu ersetzen.

5. Stornierungsbedingungen

5.1. Eine Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber muss zwingend schriftlich erfolgen.

5.2. Bei einer Stornierung werden folgende Ausfallgebühren (berechnet vom veranschlagten Netto-Auftragswert) fällig:

  • Bis 30 Tage vor der Veranstaltung: kostenfrei
  • 29 bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 30 %
  • 13 bis 7 Tage vor der Veranstaltung: 50 %
  • 6 bis 3 Tage vor der Veranstaltung: 75 %
  • Weniger als 3 Tage vor der Veranstaltung: 100 %

5.3. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

6. Infrastruktur und Pflichten des Auftraggebers

6.1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass am Veranstaltungsort die notwendigen räumlichen und technischen Voraussetzungen für den Betrieb des Foodtrucks gegeben sind.

6.2. Hierzu gehören insbesondere:

  • Ein befestigter, ebenerdiger und ausreichend dimensionierter Stellplatz für den Foodtruck.
  • Eine gesicherte Zufahrt (frei von Durchfahrtshöhen- oder Gewichtsbeschränkungen, die den Truck behindern).
  • Die Bereitstellung eines separaten, abgesicherten Stromanschlusses in maximal 20 Metern Entfernung zum Stellplatz.

6.3. Holt der Auftraggeber notwendige behördliche Genehmigungen (z.B. für das Abstellen auf öffentlichem Grund) nicht rechtzeitig ein, trägt er das alleinige Risiko und die dadurch entstehenden Kosten.

7. Haftung und Schadensersatz

7.1. Der Anbieter haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit vollumfänglich.

7.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

7.3. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

7.4. Der Anbieter haftet nicht für Garderobe oder eingebrachte Gegenstände der Gäste des Auftraggebers.

8. Höhere Gewalt (Force Majeure)

8.1. Ereignisse höherer Gewalt (z. B. extreme Unwetterwarnungen, Streiks, unvorhersehbare Straßensperrungen oder behördliche Verbote), die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen den Anbieter, die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

8.2. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

9.2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

9.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.